Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten haben einen Anspruch auf eine psychotherapeutische Sprechstunde (Sprechstunde) als zeitnahen niedrigschwelligen Zugang zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Die Sprechstunde dient der Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt und weitere fachspezifische Hilfen im System der Gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind. Bei Verdacht auf eine seelische Krankheit findet im Rahmen der Sprechstunde eine diagnostische Abklärung statt. Dabei soll auch eine Beratung, Information, Klärung des individuellen Behandlungsbedarfs, eine erste Diagnosestellung und dementsprechende Behandlungsempfehlungen sowie, sofern erforderlich, eine kurze psychotherapeutische Intervention erfolgen. Darüber hinaus werden den Patientin oder dem Patienten, sofern erforderlich, Hinweise auf andere Hilfemöglichkeiten gegeben. Es soll also im Rahmen der Sprechstunde(n) geklärt werden, welche Hilfen für die Lösung der bestehenden Probleme am besten geeignet sind. Dies kann, muss aber nicht zwangsläufig eine ambulante Psychotherapie sein.

Die Sprechstunde wird als Einzelbehandlung bei Erwachsenen in Einheiten von 50 Minuten an bis zu drei Terminen durchgeführt; bei Kindern und Jugendlichen als Einzelbehandlung unter Einbezug der Bezugspersonen (Eltern) in Einheiten von 50 Minuten an bis zu fünf Terminen.

Die Patientin oder der Patient und, soweit erforderlich, die Sorgeberechtigten erhalten ein allgemeines Informationsblatt zur ambulanten Psychotherapie für gesetzlich Krankenversicherte sowie eine individuelle schriftliche Rückmeldung in Form eines patientengerechten Befundberichts zum Ergebnis der Sprechstunde mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.

Eine Sprechstunde von mindestens 50 Minuten Dauer ist die Voraussetzung für eine weitergehende Psychotherapie bzw. Akuttherapie. Wir weisen aber darauf hin, dass zwischen Sprechstunde(n) und einer möglichen Psychotherapie mit Wartezeiten zu rechnen ist! Näheres hierzu können Sie bei einer telefonischen Anmeldung oder in der Sprechstunde erfahren.